Das seit 7. Oktober 1996 geltende Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz KrW-/AbfG) regelt die näheren Einzelheiten zu Form, Verfahren und Inhalt der Überwachung und Entsorgung von Abfällen.
Nach fünfjähriger Erfahrung mit den abfallrechtlichen Vollzugsverfahren wurde die "Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Nachweisbestimmungen" - Nachweisverordnung - durch die Bundesregierung am 01.05.2002 neu gefaßt.
Damit soll die Nachweisführung über die Einsammlung von Abfällen wesentlich vereinfacht werden.
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